Tipps für Raser und Drängler

  • Hallo Verkehrsteilnehmer,


    wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur....


    Drängeln? Lichthupe?


    Aber HALT: Das kann sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die
    Dränglervorschrift:


    250,- Euro + 4 Punkte+3 Monate Fahrverbot


    Fazit:
    lieber gleich rechts überholen.
    Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment


    50,- Euro + 3 Punkte.


    Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.


    Also 200,- Euro, 1 Punkt und 3 Monate Fahrverbot gespart!


    Noch mehr sparen?
    Also rauf auf die Standspur!
    Das kostet lt. Bußgeldkatalog im Moment


    50,- Euro +2 Punkte.


    Wieder ein Punkt gespart!


    Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!


    Und hier der Tipp für "Schnäppchenjäger"


    Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll!
    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet


    läppische 20 Euro.


    Steht so im Bußgeldkatalog, in Bezug auf § 38 StVO, geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber leider beschlagnahmt - also möglichst
    preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc. ) kaufen.


    Also 230,- Euro gespart und KEINE Punkte bekommen.



    In diesem Sinne,


    Clever Fahren Geld Sparen.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.<br />Albert Einstein

  • ANZEIGE
  • Ich lach mich schlapp! :genau::genau:


    :heildir2:


    Das Gesicht der Cops würd ich gerne mal sehen, wenn die einen nach dem Grund für die Blaulichtfahrt fragen. :traudi: :traudi: :traudi:


    Der Herr in Grün (oder Blau?) brauch dann sicher einen Psychiater :amen:

    Weniger als 100% wird nicht akzeptiert :)

  • :uglyhammer_2:


    echt nett die vorstellung aber könte mir vorstellen das da noch ne anzeige wegen amtsanmaßung und verkehrsbehinderung dazu kommt!


    aber einen versuch wäre es wert !!!
    weil dich muß ja erst mal jemand anhalten !


    :supi:


    :gutidee:

    Die dümmsten Programmierer haben die dicksten Programme


  • :uglyhammer_2:


    echt nett die vorstellung aber könte mir vorstellen das da noch ne anzeige wegen amtsanmaßung und verkehrsbehinderung dazu kommt!


    O-Ton Polizei:


    Das Blaulicht ist keine Amtsanmaßung, da damit nur das Fahrzeug als potentieller Dienstwagen ausgegeben wird, nicht aber dessen Fahrer.


    :uglyhammer_2:

    Weniger als 100% wird nicht akzeptiert :)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben um einen Kommentar hinterlassen zu können

Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Geht einfach!
Neues Benutzerkonto erstellen
Anmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden