2. Hauptschütz erforderlich?

  • Hallo Leute,
    Ich soll für einen Kunden eine Roboteranlage konzipieren. Der Kunde würde mir dafür einen alten Roboter KR150 Baujahr 2005 zur Verfügung stellen. Dieser hat allerdings kein 2. Hauptschütz.
    Ist es zwingend erforderlich, dieses Hauptschütz und alles was dazugehört nachzurüsten (wegen Maschinenrichtlinie) oder kann man dies auch durch andere "bauliche Maßnahmen" in der Zelle abfangen?
    Danke und Gruß,
    buschke

  • Schritt für Schritt zum Roboterprofi!
  • Hallo buschke,


    auf Grund der Maschinenrichtlinie führt kein Weg am 2.-ten Schütz vorbei.
    Bestandsanlagen können erstmal weiterhin betrieben werden, neue Anlagen bzw. Umbauten
    müssen nachgerüstet werden.


    Gruß


    K(A)RL

    Im Real Life sind wir Mitarbeiter im Customer Support der KUKA Deutschland GmbH, haben also viel Erfahrung mit den hier besprochenen Produkten. Wir posten hier i.d.R. während unserer Arbeitszeit (wenn es die sonstige Arbeitsbelastung zulässt) und auch im Wissen von KUKA. Unsere hier getroffenen Aussagen sind Hilfestellungen für euch, allerdings keine offiziellen KUKA Stellungnahmen. Für tiefergehende und umfangreiche Problemstellungen, gibt der KUKA Support offizielle Aussagen.

  • Moin zuammen,
    ich möchte das Thema kurz nochmal aufgreifen, mir ist klar das nach neuer Maschinenrichtlinie und der C-Norm DIN EN ISO 10218 für Industrieroboter das Teilsystem Roboter mindestens ein PL d in Kategorie 3 aufweisen muss, es sein denn die Risikobeurteilung ergibt etwas anderes.
    Im Dokument zur Sicherheit von KRC2 Steuerung (Stand 2003) steht geschrieben :

    Zitat


    Die Kategorien aus EN954-1 und EN ISO 13849 sind doch erstmal grundsätzlich gleich geblieben, korrigiert mich bitte sollte ich hier falsch liegen. Also hätte doch die Abschaltung der Energieversorgung rein der Theorie wegen schon im Vorfeld unter Geltung der EN954-1 redundant abgeschaltet werden müssen. Wieso wurden dann die Steuerungen nur mit einem Hauptschütz ausgestattet, stehe da momentan etwas auf dem Schlauch und wäre für eine kurze Info sehr dankbar.


    Gruß
    brub

  • Hallo brub,


    zu Deinen Fragen:

    Zitat von brub


    Im Dokument zur Sicherheit von KRC2 Steuerung (Stand 2003) steht geschrieben


    Die KR C2 (nicht ed05) wurde im Jahr 2005 abgekündigt.
    Roboter mit Steuerungen ab KR C2 (nicht ed05) können so hochgerüstet werden, dass dafür auch eine Bewertung nach EN 13849-1 möglich ist, d.h. Kategorie, Performancelevel und PFH-Wert.


    Zitat von brub


    Die Kategorien aus EN954-1 und EN ISO 13849 sind doch erstmal grundsätzlich gleich geblieben, korrigiert mich bitte sollte ich hier falsch liegen.


    - Die sicherheitsgerichteten Schaltkreise wie z.B. Not-Aus, Zustimmeinrichtung, Sicherheitshalt, usw. müssen mindestens Kategorie 3 nach EN 954-1 erfüllen.
    - Damit eine KR C2 (nicht ed05) Performance Level d nach EN ISO 13849 erfüllt, muss ein KPS 600 mit 2 Antriebsschützen verbaut sein. Feldbus Anschaltbaugruppen sind im Einzelfall zu prüfen.
    - Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurde Ende 2009 durch die MRL 2006/42 endgültig abgelöst: Seither gelten die PFH-Werte für Sicherheitsfunktionen.


    Viele Grüße
    K(A)RL
    (9900062046)

    Im Real Life sind wir Mitarbeiter im Customer Support der KUKA Deutschland GmbH, haben also viel Erfahrung mit den hier besprochenen Produkten. Wir posten hier i.d.R. während unserer Arbeitszeit (wenn es die sonstige Arbeitsbelastung zulässt) und auch im Wissen von KUKA. Unsere hier getroffenen Aussagen sind Hilfestellungen für euch, allerdings keine offiziellen KUKA Stellungnahmen. Für tiefergehende und umfangreiche Problemstellungen, gibt der KUKA Support offizielle Aussagen.

    Einmal editiert, zuletzt von K(A)RL ()

  • mich wundert, dass die aktuelle Anlage, welche wir erweitern sollen, mit Robotern läuft, die alle kein 2. Hauptschütz haben. Die Anlage wurde 2014 in Betrieb genommen. Müsste also eigentlich auch nach neuer Richtlinie gebaut worden sein. Daher die Frage, ob es bauliche Maßnahmen gibt, die ein 2. Hauptschütz unnötig machen?!?
    Falls dies nicht möglich ist, müssten also auch die vorhandenen Roboter nachgerüstet werden, richtig?

  • Hallo buschke,
    jemand wird wohl die CE-Zertifizierung ausgestellt haben für die Anlage.
    In den vorgeschriebenen Unterlagen dieser Zertifizierung müsste eine Sicherheitsbewertung der Anlage enthalten sein mit Bewertung der verbauten Komponenten. Evtl. generiert mit Sistema. Da müsstest Du Info's dazu kriegen, wie sie die KRC bewertet haben und mit welchen Zahlen.
    Gruss SJX

    Manche Maenner bemuehen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitaetstheorie.

  • leider nein,
    ich habe nur eine Zertifizierung für die Gesamtanlage vorliegen. Darin wird der Roboter nicht explizit betrachtet, sondern als "sichere" Maschine angenommen.
    Da scheint es eine allgemeine Unkenntnis zu geben, was das angeht. Habe mit ein paar Kollegen gesprochen die sich gewundert haben und bisher dachten, dass die KRC2 den aktuellen Richtlinien entspricht und nur die KRC1 nachgerüstet werden muss...

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