Hallo Hermann,
das mit dem Einschließen ist ein absolutes Nogo da gebe ich dir recht.
Schlüsselschalter ja, haben wir Teilweise aber ist ihm nicht genug. Weil: Wie stellt man sicher das dies auf einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt ist. Wir wären da schon zu frieden wenn dieser nach übergabe an den Kunden entweder Hardware oder Software mäßig entfernt wird.
Auch das mit der Schlössern ist Klar, Bezieungsweise laut Risikoanlyse bei uns nicht zwingend notwendig weil nach öffnen der Türen der Bediener zuerst die Anlage ablaufen muss, und an verschiedenen stellen mittels Quttierungstastern in einer bestimmten Reihenfolge bestätigen muss, dass die Anlage "Leer" ist.
Jetzt kommt das Problem:
Unser Sicherheits Mensch lässt die Variante mit dem Zustimmtaster nicht zu (auch wenn sie über sichere Kanäle erfolgen, bei uns über ProfiSave) weil keine Maßname zu verringerten gefahr erfolg. z.B. Sicher verringerter Luftdruck.
Laut ihm würde dies nur so die norm hergeben und ein Zustimmtaster wäre nicht genug.
In dem Moment wo er dies so in seiner Risikobeurteilung beurteilt, ist er fein raus. Alle maßnahmen wo dann getroffen werden ist der Bediner/Inbetriebnehmer schuld.
Das heist auch ist dann das Problem des Inbetriebnehmers wie er das teacht.
Meine Fragestellung ziehlt darauf hinaus, ein Kompromiss zu finden, um zum einen der Norm genüge zu tun, das ganze Bedienbar zu machen und BG Konform.
Wir sind ja nicht die einzigen die dieses Problem haben. Deshalbe würden mich mal Alternativ vorschläge interessieren und vielleicht sogar wie deis bewertet wurde.