UR-Roboter - Zulassung

  • Hallo Forumsmitglieder,


    wir hatten letzte Woche einen Vertreter für Roboter-Werkzeugwechselsysteme im Haus.
    Dieser hatte behauptet, dass der UR-Roboter keine MRK-Zulassung besitzt.
    Dies wundert mich da es ja unzählige Anwendungen diesbezüglich gibt.


    Weiß jemand genaueres?


    Grüße
    Michael

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  • Moin,


    es kommt auch immer auf die Anwendung drauf an was man mit dem Roboter machen will. Stellt man die Geschwindigkeit und Beschleunigung auf das Max Verhält er sich natürlich anders als wen man den Roboter langsam fahren lässt.
    Man kann auch die Sicherheit bei UR einschränken und verstärken(halt Geschwindgkeit/Beschleuniung /Kraft).
    Deswegen ist das immer ein schwieriges Thema.


    Gruß
    Mott

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie als Lohn behalten.8o

  • Moin Roboteertt,


    der UR für sich gesehen ist MRK fähig, wohlgemerkt nur der Roboter für sich. Von UR bekommst du ja auch eine CE mit Einbauerklärung, also keine Herstellererklärung nach Maschinenrichtlinie. Das Gesamtsystem, also mit Anbau eines Werkzeugs muss dann neu betrachtet werden, es muss also eine neue Risikobeurteilung gemacht werden. Diese entscheidet dann ob dein System nach Maschinenrichtlinie "Sicher" ist oder eben nicht.

    Die Abnahme von GOTO Anweisungen verhält sich reziprok zur Qualität einer Programmierung

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