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Roboterforum für Industrieroboter Anwender  |  Allgemein  |  allgemeines Diskussionsforum  |  Thema: Arbeitsvertrag Klause 0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
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Autor Thema: Arbeitsvertrag Klause  (Gelesen 2898 mal)
MEGATRON
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« am: 19. September 2008, 14:53:45 »

Mein Chef hat für mich in März „Experten Roboterprogrammierung“ Lehrgang gebucht.
Am 22 September soll ich schon zum Lehrgang. Heute hat er mir gesagt, ich muß unterschreiben, daß ich zwei Jahre nicht kündigen kann.

Ist das akzeptabel?
Kann er darauf bestehen?
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Krause-LIB
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« Antworten #1 am: 19. September 2008, 16:17:05 »

Hallo Megatron,

allgemein wird häufig eine Rückzahlung der Trainingskosten bei Ausscheiden aus dem Unternehmen vereinbart. Du solltest dich jedoch unbedingt rechtlich beraten lassen, welche Klauseln üblich und rechtssicher sind.

Vielleicht hilft dir dieser link http://www.vnr.de/artikel/Anspruch+auf+R%C3%BCckzahlung+der+Kosten+f%C3%BCr+Schulung+nur+bei+eindeutigen+Regelung+m%C3%B6glich.html

Gruß

Wolfgang
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WolfHenk
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« Antworten #2 am: 19. September 2008, 23:46:30 »

Ich kenne Verträge, wo man nach Zeit gestaffelt den Lehrgang zurückzahlen mußte: Kündigt der Arbeitnehmer innerhalb 3 Monaten nach Lehrgang muß er alles rückzahlen. Das staffelte sich, bis er nach 2 Jahren nix mehr zahlen mußte.
Das gilt wie schon erwähnt nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt. Dann kriegt er nix zurück.

Das mit dem rechtlich beraten lassen... übernimmt zum Beispiel auch eine Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist.

Zwei Jahre auf das Recht den Arbeitgeber zu wechseln verzichten? Wie will er Dich denn festhalten, wirst Du in der Halle angekettet?

Wenn Du die Klausel mit der Rückzahlung nicht im Arbeitsvertrag hast, wirds für Deinen Chef übrigens schwierig, das mit der Rückzahlung durchzusetzen. Er kann dich höchstens zu nem neuen Arbeitsvertrag überreden. Bevor Du was neues unterschreibst, solltest Du aber auch sehr genau lesen und auch rechnen.
Viele von uns stecken mitten in dem, was man "kalte Progression" nennt. Du kannst zweitausend Euro Lohnerhöhung im Jahr kriegen, aber die Steuerprogression läßt Dir nur 100 davon.
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Werner Hampel
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« Antworten #3 am: 22. September 2008, 20:23:51 »

ich denke, den Lehrgang kannst DU Dir eh sparen.
Was ich hier so alles von Dir lese, lernst Du nix neues mehr dazu  zwink
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ASIMO
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« Antworten #4 am: 25. September 2008, 08:25:28 »

... ist zwar schon a bisserl spät, aber:

Was will er machen wenn Du NICHTS von alledem machst? Der Kurs ist gebucht und wenn du Dich weigerst zu unterschreiben... läßt er Dich dann nicht gehen? die Kursgebühren muß er dann ja trotzdem zahlen, oder?  zwink

CU ASIMO
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Mr Robotik
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« Antworten #5 am: 27. September 2008, 00:57:42 »

ich denke, den Lehrgang kannst DU Dir eh sparen.
Was ich hier so alles von Dir lese, lernst Du nix neues mehr dazu  zwink

Das glaub ich allerdings auch!
Aber ich hab gehört das solche Abmachungen nicht mehr rechtens sind. Unsere Firma hat das früher auch gemacht und sich mittlerweile davon verabschiedet!
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stefanM
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« Antworten #6 am: 27. September 2008, 07:36:21 »

Hallo,

es ist verstaendlich, das eine Firma sich absichern will. Es gab oefter Faelle, da wurde ein Arbeitsvertrag unterschrieben, irgendeine Schulung gemacht und der Arbeitnehmer ist danach nie wieder aufgetaucht.

Solche Klauseln sind im allgemeinen rechtsgueltig - es muss aber die Verhaltnissmeassigkeit gewahrt bleiben.
Angesichts der Kosten (ca. 1500 €) sind 2 Jahre massloss uebertrieben.
Ein Beratungsgespraech bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt kostet nicht die Welt.

Ueblich ist sowas eigentlich nur bei hoch dotierten Stellungen und hoeheren Kosten.


Gruss Stefan
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MEGATRON
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« Antworten #7 am: 27. September 2008, 18:07:36 »

Ich habe Lehrgang mitgemacht, viel dazu gelernt, nichts unterschrieben und darf trotzdem weiter arbeiten! grmpf
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